{"id":742,"date":"2025-11-10T07:22:03","date_gmt":"2025-11-10T06:22:03","guid":{"rendered":"https:\/\/soundfulconferencing.com\/?page_id=742"},"modified":"2025-11-10T07:37:24","modified_gmt":"2025-11-10T06:37:24","slug":"privacy","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/soundfulconferencing.com\/en\/privacy\/","title":{"rendered":"privacy"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"742\" class=\"elementor elementor-742\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-263b57b7 elementor-section-full_width elementor-section-height-min-height elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"263b57b7\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div 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data-reader-unique-id=\"titleElement\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h1><p data-reader-unique-id=\"1\"><strong>UNIT<\/strong><\/p><p data-reader-unique-id=\"1\">SCX | TONLABOR\u00a0 | RENTALPARC\u00a0<\/p><p data-reader-unique-id=\"4\">TONLABOR OHG<\/p><p data-reader-unique-id=\"5\">Foorthkamp 2<\/p><p data-reader-unique-id=\"6\">22419 Hamburg<\/p><p data-reader-unique-id=\"6\">\u00a0<\/p><p data-reader-unique-id=\"8\"><strong>Inhalt<\/strong><\/p><p data-reader-unique-id=\"9\">Bereich A | SCX STUDIOS<\/p><p data-reader-unique-id=\"10\">Bereich B | RENTALPARC<\/p><p data-reader-unique-id=\"13\">\u00a0<\/p><p data-reader-unique-id=\"13\">\u00a0<\/p><p data-reader-unique-id=\"15\">[1]\u00a0 Geltung der Bedingungen<\/p><p data-reader-unique-id=\"16\">Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und R\u00fccksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchf\u00fchrung des Auftrags \u2013 schriftlich oder m\u00fcndlich \u2013 veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten f\u00fcr den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und f\u00fcr Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Es besteht f\u00fcr den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftrags\u00fcbermittlers zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"17\">[2]\u00a0 Auftrag<\/p><p data-reader-unique-id=\"18\">[2.1]\u00a0 F\u00fcr den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich verlangt wird.<\/p><p data-reader-unique-id=\"19\">[2.2]\u00a0 Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverst\u00e4ndlichkeit eines Auftrages durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"20\">[2.3] Vermittelnde T\u00e4tigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdr\u00fccklich hingewiesen wird. F\u00fcr solche vermittelnden T\u00e4tigkeiten \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gew\u00e4hr.<\/p><p data-reader-unique-id=\"21\">[2.4] Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorg\u00e4ngen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gew\u00e4hr. Bei Verz\u00f6gerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, etc. entstehen, \u00fcbernehmen wir keinerlei Haftung.<\/p><p data-reader-unique-id=\"22\">[3] \u00a0Urheberrechte<\/p><p data-reader-unique-id=\"23\">[3.1]\u00a0 Werden innerhalb der Auftr\u00e4ge auf Kundenwunsch gesch\u00fctzte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Kl\u00e4rung aller etwaigen Rechten Dritter, dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzupr\u00fcfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verst\u00f6\u00dft. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber f\u00fcr alle daraus entstehenden Nachteile oder Sch\u00e4den. GEMA Rechte sind nicht \u00fcbertragbar.<\/p><p data-reader-unique-id=\"24\">[4]\u00a0 Haftung<\/p><p data-reader-unique-id=\"25\">[4.1] Haftung f\u00fcr zur\u00fcckgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Tr\u00e4germaterials und nur bis zur H\u00f6chstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung \u00fcbernommen werden.<\/p><p data-reader-unique-id=\"26\">[4.2] F\u00fcr Bearbeitungssch\u00e4den an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen haftet der Auftragnehmer nur bis zum Materialwert des Tr\u00e4germaterials.<\/p><p data-reader-unique-id=\"27\">[4.3]\u00a0 F\u00fcr Verz\u00f6gerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur H\u00f6he der durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie mittelbare Sch\u00e4den sind in der Haftung nicht eingeschlossen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"28\">[5]\u00a0 Versicherung<\/p><p data-reader-unique-id=\"29\">\u00dcberl\u00e4sst der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorf\u00fchrung o.\u00e4. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung \u00fcber den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.<\/p><p data-reader-unique-id=\"30\">[6] Pr\u00fcfung<\/p><p data-reader-unique-id=\"31\">[6.1] Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine kostenlose \u00dcberpr\u00fcfung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Tonb\u00e4nder oder Kopien auf Ton- Qualit\u00e4t, Laufeigenschaften etc. im Hause und auf den Apparaturen des Auftragnehmers oder mitgebrachten eigenen Apparaten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"32\">[6.2] Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremden Apparaturen ergeben, k\u00f6nnen nur anerkannt werden, wenn dem Auftragnehmer grobe Fehler gegen\u00fcber den branchen\u00fcblichen Forderungen und Normen nachweisbar sind.<\/p><p data-reader-unique-id=\"33\">[6.3] Insbesondere das Einlegen von Ton- oder Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen zur automatischen Endlosvorf\u00fchrung geschieht seitens des Auftragnehmers ohne jede Gew\u00e4hr f\u00fcr Laufeigenschaften und St\u00f6ranf\u00e4lligkeit bei sp\u00e4teren Vorf\u00fchrungen au\u00dferhalb des Hauses. F\u00fcr Sch\u00e4den und Sch\u00e4digungen, die aus solchen Laufeigenschaften abgeleitet werden k\u00f6nnen, haftet der Auftragnehmer nicht, wenn er Lieferer oder Vermittler des Ger\u00e4tes und Vermittler der werkseitig ausgestellten Garantie ist.<\/p><p data-reader-unique-id=\"34\">[7]\u00a0 Preise<\/p><p data-reader-unique-id=\"35\">Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag g\u00fcltigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p><p data-reader-unique-id=\"36\">[8]\u00a0 Fremdleistungen<\/p><p data-reader-unique-id=\"37\">Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchf\u00fchrung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Ger\u00e4ten und dem eigenen Personal des Studios durchf\u00fchrbar sind, so ist der Auftragnehmer grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Qualit\u00e4t, P\u00fcnktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"38\">[9]\u00a0 Bezahlung<\/p><p data-reader-unique-id=\"39\">[9.1] Zahlungen haben \u2013 falls nicht anders in der Auftragsbest\u00e4tigung vereinbart \u2013 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"40\">[9.2] Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"41\">[9.3] Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Anspr\u00fcche an Dritte zu zedieren.<\/p><p data-reader-unique-id=\"42\">[9.4] Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung widerruflich erm\u00e4chtigt; aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen<\/p><p data-reader-unique-id=\"43\">Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenst\u00e4nde zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum zu \u00fcbertragen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"44\">[9.5] Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher.<\/p><p data-reader-unique-id=\"45\">[9.6] F\u00fcr Ton- und Textsch\u00f6pfung, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftragnehmer erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Auff\u00fchrungsrechte oder Vervielf\u00e4ltigungsrechte bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Auftr\u00e4gen des Auftraggebers beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.<\/p><p data-reader-unique-id=\"46\">[10]\u00a0 Transport<\/p><p data-reader-unique-id=\"47\">Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zur\u00fcckgenommen. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sein Einverst\u00e4ndnis damit, dass wir im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen zugehende personenbezogenen Daten speichern und automatisch verarbeiten.<\/p><p data-reader-unique-id=\"48\">[11] \u00a0Gerichtsstand<\/p><p data-reader-unique-id=\"49\">Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p><p data-reader-unique-id=\"50\">[12]\u00a0 Salvatorische Klausel<\/p><p data-reader-unique-id=\"51\">Ist eine Bestimmung des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Bestimmungen (AGB) unwirksam, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/p><p data-reader-unique-id=\"54\">Bereich B \u2013 RENTALPARC<\/p><p data-reader-unique-id=\"56\">[1]\u00a0 Geltung der Bedingungen<\/p><p data-reader-unique-id=\"57\">[1.1] Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Waren und\/oder Leistungen bzw. des Materials des Auftragnehmers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbest\u00e4tigungen des Auftraggebers mit dem Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts-, Einkaufs und\/ oder Leistungsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"58\">[1.2] Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"59\">[1.3] Diese Bedingungen gelten f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sowie mit \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"60\">[2] \u00a0Angebot und Vertragsschluss<\/p><p data-reader-unique-id=\"61\">[2.1] Ist die Bestellung als Angebot gem. \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Auftragnehmer dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die Angebote des Auftragnehmers verstehen sich, soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend bestimmt, stets freibleibend. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"62\">[2.2] An Abbildungen, Zeichnungen, Konzeptionen, Kalkulationen, Vorlagen, Daten, Datentr\u00e4gern und sonstigen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor; diese d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht und\/oder ungenehmigt verwendet werden. Vorstehendes gilt insbesondere f\u00fcr solche Daten, Informationen und schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"63\">[2.3] Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"64\">[3]\u00a0 Liefer- und Leistungszeit, Verzug<\/p><p data-reader-unique-id=\"65\">[3.1] Der Beginn der von dem Auftragnehmer angegebenen Liefer- und Leistungszeiten setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen und organisatorischen Fragen sowie die Erf\u00fcllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"66\">[3.2] Die von dem Auftragnehmer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Beschaffungsrisiken werden von dem Auftragnehmer grunds\u00e4tzlich nicht \u00fcbernommen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"67\">[3.3] Lieferungs- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung \/ Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen (z. B. Streik, Aussperrung, unvorhergesehene Witterungseinfl\u00fcsse etc.) erm\u00e4chtigen den Auftragnehmer, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten \/ Subunternehmern des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind. Der Auftragnehmer wird ggfls. eine Ersatzl\u00f6sung anbieten. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"68\">[3.4] Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"69\">[3.5] Hat der Auftragnehmer eine f\u00e4llige Leistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df bewirkt, kann der Auftraggeber vom Vertrag nicht zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, soweit die Pflichtverletzung des Auftragnehmers unerheblich ist. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"70\">[3.6] Der Auftragnehmer ger\u00e4t nur durch eine Mahnung in Verzug, soweit sich aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"71\">[3.7] Die Einhaltung der Leistungs- und\/oder Lieferverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"72\">[3.8] Soweit der Auftragnehmer eine f\u00e4llige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten und unter der Voraussetzung der schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht seitens des Auftragnehmers unbeschadet der weiteren Voraussetzungen gem\u00e4\u00df nachstehender Ziffern Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber eine angemessene Frist von wenigstens 2 Tagen zur Leistung oder Nacherf\u00fcllung bestimmt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"73\">[3.9] Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nachfrist gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 3.8 mit der eindeutigen Erkl\u00e4rung zu verbinden, dass er nach dem ergebnislosen Verstreichen der Nachfrist die Lieferung ablehnen und die aus vorstehender Ziff. 3.8 resultierenden Rechte gegen\u00fcber dem Auftragnehmer geltend machen wird. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"74\">[3.10] Wurde die Leistung des Auftragnehmers bereits teilweise bewirkt, kann der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit dies sein Interesse an der gesamten Leistung erfordert. Ein R\u00fccktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur m\u00f6glich, soweit der Auftraggeber an einer Teilleistung nachweislich kein Interesse hat. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"75\">[3.11] Ger\u00e4t der Auftragnehmer aus Gr\u00fcnden, die er zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gew\u00f6hnlicher Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Die vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Verzug darauf beruht, dass der Auftragnehmer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. F\u00fcr den Fall einer von dem Auftragnehmer zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche des Auftraggebers sind in allen F\u00e4llen versp\u00e4teter Lieferungen und\/oder Leistungen, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit und f\u00fcr K\u00f6rpersch\u00e4den zwingend gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"76\">[3.12] Im Falle des Annahmeverzuges seitens des Auftraggebers und\/oder im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten (vergl. nachstehende Ziff. 4) ist der Auftragnehmer berechtigt, die dem Auftragnehmer zustehenden gesetzlichen Anspr\u00fcche geltend zu machen. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und\/oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht sp\u00e4testens zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber \u00fcber, in dem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"77\">[3.13] Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine technisch vergleichbare Vertragsleistung\/Vertragsl\u00f6sung anzubieten, soweit dies nach Ma\u00dfgabe des objektiven Interesses des Auftraggebers zumutbar ist. Technische \u00c4nderungen und\/oder Neuerungen bleiben stets vorbehalten.<\/p><p data-reader-unique-id=\"78\">[4]\u00a0 Mitwirkungspflichten<\/p><p data-reader-unique-id=\"79\">[4.1] Infolge der Komplexit\u00e4t und Kundenbezogenheit der Vertragsleistung des Auftragnehmers ist der Leistungserfolg nur im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erreichbar. Insbesondere f\u00fcr die Erarbeitung des Veranstaltungskonzepts, der Projektbeschreibung, von Leistungsspezifikationen etc. sind in einem hohen Ma\u00dfe gestalterische Entscheidungen des Auftraggebers f\u00fcr die Projekt- und Funktionsabl\u00e4ufe erforderlich. Kooperations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Vertragspflichten. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"80\">[4.2] Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich die erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellleistungen vollst\u00e4ndig und qualitativ einwandfrei und h\u00e4lt diese w\u00e4hrend der Dauer der Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers aufrecht. Der Auftraggeber stellt am Montageort rechtzeitig und unentgeltlich Ger\u00e4te sowie Verbrauchsmittel wie Wasser und Energie in dem erforderlichen Umfang zur Verf\u00fcgung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeitern in der N\u00e4he des Montageortes unentgeltlich abschlie\u00dfbare und bewachte R\u00e4ume zur Verf\u00fcgung, in denen der Liefer- und\/oder Leistungsgegenstand sowie die Ger\u00e4te, das Handwerkszeug und die Kleidungsst\u00fccke des Personals des Auftragnehmers zum Schutz gegen Diebstahl und Besch\u00e4digung untergebracht werden k\u00f6nnen. Der Auftraggeber hat erforderliche Genehmigungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Vertragsleistung sowie der Veranstaltung rechtzeitig vor deren Beginn einzuholen und diese dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt die Befahrbarkeit des Veranstaltungsorts mit LKW sicher. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"81\">[4.3] Der Auftraggeber \u00fcberpr\u00fcft jeden Leistungsabschnitt des Auftragnehmers auf M\u00e4ngelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation.<\/p><p data-reader-unique-id=\"82\">[4.4] Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, soweit dies im Vertrag vorgesehen ist, die Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes mangelfrei und vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung. Der Auftraggeber gew\u00e4hrleistet deren Verwendbarkeit und stellt den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer von der Haftung f\u00fcr Anspr\u00fcche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"83\">[4.5] Bei der ggf. durchzuf\u00fchrenden Abnahme erkl\u00e4rt der Auftraggeber gegen\u00fcber dem Auftragnehmer, ob die Vertragsleistung den Spezifikationen bzw. der Leistungsbeschreibung entspricht und vertragsgerecht ist. F\u00fcr abgrenzbare, selbstst\u00e4ndig nutzbare Leistungsteile kann der Auftragnehmer die Durchf\u00fchrung von Teilabnahmen\/ Teil\u00fcbergaben verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme (Endabnahme) die gesamte Leistung als abgenommen. Die Inbetriebnahme der Vertragsleistung seitens des Auftraggebers gilt ebenfalls als Abnahme. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unber\u00fchrt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"84\">[4.6] Die vorstehenden Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Ziff. 4.2 gelten entsprechend bei einer von dem Auftragnehmer durchzuf\u00fchrenden Demontage der \u00fcberlassenen Ger\u00e4te. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"85\">[4.7] Weitergehende Mitwirkungsverpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit Mietvertr\u00e4gen (vergl. nachstehende Ziff. 8), bleiben unber\u00fchrt. Der Auftraggeber erbringt insbesondere die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu den vereinbarten Terminen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"86\">[5]\u00a0 Gefahr\u00fcbergang, Versand, Verpackung<\/p><p data-reader-unique-id=\"87\">[5.1] Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, ist Lieferung ab \u201eFoorthkamp 2, 22419 Hamburg\u201d vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat; dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer den Transport mit eigenen Kr\u00e4ften ausf\u00fchrt.<\/p><p data-reader-unique-id=\"88\">[5.2] Falls der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p><p data-reader-unique-id=\"89\">[5.3] Sofern der Auftraggeber es w\u00fcnscht, wird der Auftragnehmer die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Auftraggeber. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"90\">[5.4] Transportmittel und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen; ausgenommen sind mehrfach verwendbare Transportmittel wie Paletten, Gitterboxen etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, f\u00fcr eine Entsorgung von Einwegverpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Die mehrfach verwendbaren Transportmittel werden dem Auftraggeber nur leihweise \u00fcberlassen. Der Auftraggeber ist zur R\u00fcckgabe in ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand ohne Besch\u00e4digung verpflichtet.<\/p><p data-reader-unique-id=\"91\">[6]\u00a0 Preise, Zahlungen, Factoring<\/p><p data-reader-unique-id=\"92\">[6.1] Ma\u00dfgebend sind die in den jeweils aktuellen Preislisten des Auftragnehmers ausgewiesenen Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise angemessen zu \u00e4ndern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerh\u00f6hungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschl\u00fcssen oder Materialpreis\u00e4nderungen, eintreten. Diese wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"93\">[6.2] Dienstleistungen werden \u2013 soweit nicht abweichend vereinbart \u2013 nach Aufwand in Form von Tagess\u00e4tzen gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Preisliste des Auftragnehmers verg\u00fctet. Werden Mitarbeiter des Auftragnehmers mit Genehmigung des Auftraggebers au\u00dferhalb der Arbeitszeit zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr t\u00e4tig, erh\u00f6ht sich \u2013 vorbehaltlich anderweitiger individueller Abreden \u2013 der anteilige Tagessatz wie folgt: \u2028\u2028- Bei Nachtarbeit \u2026.. 50 %\u2028- Bei Samstagsarbeit \u2026.. 50 %\u2028- Bei Sonntagsarbeit \u2026.. 100 %\u2028- Bei Feiertagsarbeit \u2026.. 100 % \u2028\u2028Die Aufschl\u00e4ge werden nicht kumuliert erhoben. Es gilt der jeweils h\u00f6here Aufschlag. 6.2 F\u00fcr Leistungen, welche die Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht am Ort ihrer Gesch\u00e4ftsstelle (Hamburg) erbringen, werden gesondert Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und ggf. \u00dcbernachtungskosten in Rechnung gestellt. Es gilt die jeweils aktuelle Reisekostenrichtlinie des Auftragnehmers. F\u00fcr Reisezeiten werden jeweils 50 % des Tagessatzes berechnet. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"94\">[6.3] Die Preise f\u00fcr Warenleistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager (des Zulieferers) einschlie\u00dflich normaler Verpackung, exklusive Fracht, Zoll sowie ohne sonstige Auslagen und Spesen. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"95\">[6.4] Die Rechnungsbetr\u00e4ge sind, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, 21 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug f\u00e4llig. Soweit eine vereinbarte Vorauszahlung oder Teilzahlung f\u00e4llig und diese noch nicht erbracht ist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, ohne vorherige Zahlung zu leisten. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"96\">[6.5] Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die sich aus \u00a7 288 BGB ergebenden Rechte geltend zu machen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"97\">[6.6] Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragsnehmer anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"98\">[6.7] Sind dem Auftragnehmer Umst\u00e4nde bekannt, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Anspr\u00fcche zu verlangen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"99\">[6.8] Schecks und Wechsel, deren Annahme der Auftragnehmer sich vorbeh\u00e4lt, gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"100\">[6.9] Erg\u00e4nzend gelten die Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge gem\u00e4\u00df nachstehender Ziff. 8.<\/p><p data-reader-unique-id=\"101\">[6.10] Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"102\">[6.11] Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Anspr\u00fcche an Dritte zu zedieren.<\/p><p data-reader-unique-id=\"103\">[6.12] Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung widerruflich erm\u00e4chtigt; aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller er wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenst\u00e4nde zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum zu \u00fcbertragen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"104\">[6.14] Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher.<\/p><p data-reader-unique-id=\"105\">[7]\u00a0 Gew\u00e4hrleistung bei Warenlieferungen (Kauf)<\/p><p data-reader-unique-id=\"106\">[7.1] Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Auftraggebers setzen bei Warenleistungen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"107\">[7.2] Gebrauchte Waren werden \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart \u2013 unter Ausschluss der Gew\u00e4hrleistung verkauft. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"108\">[7.3] Die gesetzlichen R\u00fccktrittsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"109\">[7.4] Soweit ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dem Auftragnehmer zun\u00e4chst stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Fristen zu gew\u00e4hren. Der Auftragnehmer ist nach eigener Wahl zur M\u00e4ngelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"110\">[7.5] Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Auftraggeber \u2013 unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort verbracht wurde; es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"111\">[7.6] M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und\/oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen und\/oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"112\">[7.7] Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Auftragnehmers nicht befolgt, \u00c4nderungen nicht zul\u00e4ssiger Art an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entf\u00e4llt die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr Sachm\u00e4ngel; etwas anderes gilt nur dann, soweit der Gew\u00e4hrleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgr\u00fcnde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"113\">[7.8] Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten; die Frist beginnt mit dem Gefahr\u00fcbergang. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen f\u00fcr Bauwerke), 479 (R\u00fcckgriffsanspruch) und 634 a (Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"114\">[7.9] Soweit mit dem Auftraggeber schriftlich und ausdr\u00fccklich eine Gew\u00e4hrleistung auch f\u00fcr gebrauchte Sachen vereinbart wurde, betr\u00e4gt diese generell 6 Monate. Ziff. 7.8 gilt entsprechend. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"115\">[7.10] Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefer- und Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Auftraggebers. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"116\">[7.11] Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im \u00dcbrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Auftragnehmer insbesondere nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"117\">[7.12] Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht; sie gelten ferner nicht in F\u00e4llen von K\u00f6rper- und\/oder Gesundheitssch\u00e4den sowie in den F\u00e4llen, in denen der Auftraggeber wegen der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr das Vorhandensein einer Eigenschaft Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der zugrunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p><p data-reader-unique-id=\"118\">[8]\u00a0 Besondere Bestimmungen f\u00fcr Mietleistungen<\/p><p data-reader-unique-id=\"119\">[8.1] Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die in der Bestellung bzw. dem Auftragsschreiben n\u00e4her bezeichneten Mietgegenst\u00e4nde zu den dort genannten vertraglichen Zwecken. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Mietgegenstand in transportgeeigneter Verpackung in seinen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen zur Abholung zur Verf\u00fcgung. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"120\">[8.2] Soweit in dem Leistungsumfang des Auftragsverh\u00e4ltnisses ausdr\u00fccklich enthalten, \u00fcbernimmt der Auftragnehmer die Montage und Demontage des Mietgegenstandes am vertraglich festgesetzten Veranstaltungsort sowie die Verpackung des Mietgegenstandes zum R\u00fccktransport. Es ist Pflicht des Auftraggebers, f\u00fcr eine R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu sorgen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"121\">[8.3] \u00dcbernimmt der Auftragnehmer ebenfalls im Rahmen des Auftragsverh\u00e4ltnisses den Transport des Mietgegenstandes, so werden die damit einhergehenden Kosten einschlie\u00dflich Transportversicherung und sonstiger Transportnebenkosten, anfallender Carnet-Geb\u00fchren, \u00f6ffentlich-rechtlicher Zulassungs- und Abnahmegeb\u00fchren etc. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"122\">[8.4] Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gilt der in der jeweils bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Mietpreisliste des Auftragnehmers enthaltene Mietpreis als vereinbart. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"123\">[8.5] Insbesondere mit \u00dcbergabe des Mietgegenstandes an einen von dem Auftraggeber beauftragten Frachtf\u00fchrer geht das Risiko der Besch\u00e4digung, des Verlustes oder des Unterganges des Mietgegenstandes auf den Auftraggeber \u00fcber. Der Auftraggeber ist f\u00fcr einen fachgerechten Transport verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Gefahren wie Besch\u00e4digungen, Verlust auf dem Transportwege und f\u00fcr die Mietzeit, insbesondere f\u00fcr die Veranstaltungsdauer, in ausreichender H\u00f6he zu versichern. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Versicherungsschutz durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen und sind dem Auftragnehmer die Anspr\u00fcche aus dem Versicherungsverh\u00e4ltnis aufgrund eines Versicherungsfalles abzutreten. Die vorstehenden Ausf\u00fchrungen gelten entsprechend, soweit der Auftragnehmer den Transport mit eigenen Kr\u00e4ften durchf\u00fchrt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"124\">[8.6] Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur durch geeignetes Personal in Betrieb zu nehmen, zu bedienen bzw. betreiben zu lassen sowie Unbefugte von diesem fern zu halten. Das von dem Auftraggeber eingesetzte Personal ist von diesem zu \u00fcberwachen. F\u00fcr etwaige Fehlleistungen des Bedienungspersonals und damit einhergehende Sch\u00e4den an der Mietsache ist der Auftraggeber verantwortlich. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"125\">[8.7] Soweit der Auftragnehmer die Montage und\/oder Demontage des Mietgegenstandes und\/oder die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung vertraglich \u00fcbernommen hat, stellt der Auftraggeber \u2013 unbeschadet weitergehender aus vorstehender Ziff. 4 ff. resultierender Mitwirkungsverpflichtungen \u2013 sicher, dass am Veranstaltungsort rechtzeitig zu Beginn der Montagearbeiten, fortlaufend w\u00e4hrend der Einsatzzeit des Mietgegenstandes, in angemessener Entfernung zum Einsatzort Energie- und Wasseranschl\u00fcsse in den Erfordernissen des Mietgegenstandes und des Einsatzzweckes entsprechender Art, Umfang und Kapazit\u00e4t zur Verf\u00fcgung stehen. Die insoweit ben\u00f6tigten Daten sind rechtzeitig bei dem Auftragnehmer abzufragen. In jedem Fall darf die max. Entfernung der Anschl\u00fcsse bezogen auf den Einsatzort des Mietgegenstandes die Distanz von 50 m nicht \u00fcberschreiten. Mehraufwendungen und Verz\u00f6gerungen, die auf eine unzureichende Bereitstellung, versp\u00e4tete Anzeige oder \u00e4hnliche Verst\u00f6\u00dfe gegen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"126\">[8.8] Der Auftraggeber darf die Mietsache nur zu den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Zwecken nutzen. Dem Auftraggeber ist insbesondere eine Nutzung des Mietgegenstandes an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort und zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist nicht befugt, die Mietsache unter zu vermieten bzw. diese Dritten ohne Genehmigung des Auftragnehmers zu \u00fcberlassen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"127\">[8.9] Die Mietsache darf von dem Auftraggeber nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine \u00dcberlastung eintritt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor \u00dcberbeanspruchungen zu sch\u00fctzen. Mit dem Auftragnehmer vereinbarte Wartungs- und Pflegearbeiten sowie notwendige Reparaturen und sonstige f\u00fcr die Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Mietgegenstandes notwendige Ma\u00dfnahmen sind w\u00e4hrend der Mietzeit von dem Auftraggeber zuzulassen und zu erm\u00f6glichen. Sofern der Auftraggeber keine Erbringung von Wartungs- und Pflegearbeiten mit dem Auftragnehmer vereinbart hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, w\u00e4hrend der Mietzeit notwendige Wartungsarbeiten fachgerecht und auf eigene Kosten ausf\u00fchren zu lassen. Ein vertragswidriger substanzbeeintr\u00e4chtigender Gebrauch der Mietsache ist unzul\u00e4ssig. Bei St\u00f6rungen und Sch\u00e4den an Versorgungsleitungen hat der Auftraggeber f\u00fcr eine sofortige Sicherung ggf. Abschaltung zu sorgen. F\u00fcr Sch\u00e4den infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder \u00dcberspannung haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer oder der Beauftragte des Auftragnehmers ist unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"128\">[8.10] Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers \u00c4nderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen bzw. zu veranlassen sowie Kennzeichnungen, die von dem Auftragnehmer angebracht wurden, zu entfernen. Soweit Dritte Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverz\u00fcglich zu informieren sowie die Dritten auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"129\">[8.11] Soweit der Auftraggeber Ma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 8.9 zu dulden hat bzw. eine Ver\u00e4nderung der Energieversorgung, insbesondere eine Ab\u00e4nderung der Stromspannung etc., berechtigt dies den Auftraggeber weder zur Minderung des Mietzinses noch zur Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten oder zur Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft \u2013 unbeschadet nachstehender Ausf\u00fchrungen. Sind Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, die den Gebrauch der Mietsache zu den vereinbarten Zwecken ausschlie\u00dfen oder erheblich beeintr\u00e4chtigen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, f\u00fcr die Zeit der Beeintr\u00e4chtigung den Mietzins angemessen zu erm\u00e4\u00dfigen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"130\">[8.12] Der Auftraggeber ist f\u00fcr die Einholung evtl. erforderlicher beh\u00f6rdlicher Genehmigungen hinsichtlich des von ihm betriebenen Gewerbes, der eingesetzten Maschinen, Einrichtungen etc. sowie bezogen auf die Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist verantwortlich f\u00fcr die Einhaltung der hinsichtlich der Veranstaltungen existierenden beh\u00f6rdlichen und\/oder gesetzlichen Vorschriften und Auflagen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"131\">[8.13] Das Mietverh\u00e4ltnis wird f\u00fcr die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarte Vertragslaufzeit fest geschlossen und kann nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden. Die Mietzeit wird nach Tagen\/Wochen berechnet. Angefangene Tage z\u00e4hlen in vollem Umfang. Das Mietverh\u00e4ltnis beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung der Mietgegenst\u00e4nde im Lager des Auftragnehmers. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"132\">[8.14] Ist eine Kaution als Sicherheitsleistung vereinbart, wird diese nach R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes von dem Auftragnehmer zur\u00fcckgezahlt, soweit der Mietgegenstand dem vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand entspricht und die Zahlungsanspr\u00fcche des Auftragnehmers erf\u00fcllt sind.<\/p><p data-reader-unique-id=\"133\">[8.15] Ein wichtiger zur K\u00fcndigung berechtigender Grund liegt vor, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverst\u00f6\u00dfe der anderen Vertragspartei unzumutbar ist, am Vertrag festzuhalten, die relevanten Vertragsverst\u00f6\u00dfe mindestens 1 Mal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und von dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als 2 Wochen verstrichen sind. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"134\">[8.16] Ein wichtiger Grund im Sinne der Ziff. 8.15 liegt aufseiten des Auftragnehmers z.B. vor, soweit der Auftraggeber den Mietgegenstand oder Teile davon trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt oder f\u00fcr zwei aufeinander folgende Termine mit der Errichtung des Mietzinses oder den vereinbarten Vorauszahlungen oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist oder gegen den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren beantragt oder er\u00f6ffnet wird. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"135\">[8.17] Ger\u00e4t der Auftraggeber mit vereinbarten Abschlags- und\/oder Vorauszahlungen und\/oder Mietzahlungen mit einem Betrag in H\u00f6he von mehr als einer Mietzahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mietgegenstand au\u00dfer Betrieb zu setzen und vom Veranstaltungsort zu entfernen. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor schriftlich unter Hinweis auf diese Folgen der Nichtzahlung abgemahnt und zur Zahlung binnen 7 Tagen ab Datum des Mahnschreibens aufgefordert hat; weitergehende gesetzliche oder vertragliche Anspr\u00fcche und\/oder Rechte des Auftragnehmers bleiben hiervon unber\u00fchrt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"136\">[8.18] Bei Anmietung des Mietgegenstandes f\u00fcr eine Veranstaltung stellt der Ausfall der Veranstaltung f\u00fcr den Auftraggeber nur dann einen wichtigen, zur K\u00fcndigung berechtigenden Grund dar, soweit der Ausfall nicht auf von dem Auftraggeber zu vertretende Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und der Auftraggeber dem Auftragnehmer mindestens 30 Tage vor Beginn der Mietzeit schriftlich den o. g. Sachverhalt angezeigt hat.<\/p><p data-reader-unique-id=\"137\">[8.19] Die Mietsache wird in dem Zustand, in dem sie sich befindet, als vertragsgem\u00e4\u00df von dem Auftraggeber \u00fcbernommen. Das Recht des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen\u00fcber dem Auftragnehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 536 a BGB f\u00fcr nicht vors\u00e4tzlich oder nicht grob fahrl\u00e4ssig von dem Auftragnehmer verursachte M\u00e4ngel der Mietsache wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr den betriebsf\u00e4higen Zustand des Mietgegenstandes w\u00e4hrend der Mietzeit unter den Voraussetzungen des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs und bei normaler Unterhaltung durch den Auftraggeber. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"138\">[8.20] Die Kosten der Behebung von M\u00e4ngeln f\u00fcr nicht in einwandfreiem und betriebsf\u00e4higem Zustand zur Verf\u00fcgung gestellte Teile des Mietgegenstandes tr\u00e4gt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird von dieser Verpflichtung frei, soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und\/oder Obhutspflichten nicht nachkommt oder M\u00e4ngel nicht rechtzeitig ger\u00fcgt oder dem Auftragnehmer nicht Gelegenheit gegeben hat, die Mangelhaftigkeit des Mietgegenstandes zu untersuchen. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich die Entscheidung vor, wer erforderliche Reparaturen ausf\u00fchrt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"139\">[8.21] Der Auftraggeber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verursacht wurden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unzureichende Energie- und Wasserversorgung des Mietgegenstandes und\/oder durch Einfl\u00fcsse wie z. B. nicht von dem Auftragnehmer zu vertretende unsachgem\u00e4\u00dfe Montage oder Bedienung verursacht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, f\u00fcr ein Verschulden seiner Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen einzustehen.<\/p><p data-reader-unique-id=\"140\">[8.22] Der Auftraggeber haftet ferner f\u00fcr Sch\u00e4den infolge vertragswidrigen und unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs, Aufruhrs, Vandalismus sowie f\u00fcr den Verlust des Mietgegenstandes oder Teilen davon w\u00e4hrend der Mietzeit. Dementsprechende Gefahren und Sch\u00e4den sind dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich anzuzeigen. F\u00fcr durch versp\u00e4tete Anzeigen verursachte weitere Sch\u00e4den haftet der Auftraggeber. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"141\">[8.23] Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass ihm oder den in vorstehender Ziff. \u2028\u20288.21 benannten Personen kein Verschulden trifft bzw. ein solches nicht vorliegt, soweit feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Mietsache abgegrenzten r\u00e4umlich-gegenst\u00e4ndlichen Bereich des Auftraggebers eingetreten ist. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"142\">[8.24] Der Auftraggeber gew\u00e4hrleistet die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und stellt den Auftragnehmer von evtl. Anspr\u00fcchen aus der Verletzung in Bezug auf den Mietgegenstand im Innenverh\u00e4ltnis frei. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch M\u00e4ngel des technischen Zustandes des Mietgegenstandes entstanden ist, dessen Behebung der Auftragnehmer unterlassen hat, obgleich dem Auftragnehmer der Schaden bekannt war. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"143\">[8.25] Hat der Auftragnehmer den Mietgegenstand berechtigt au\u00dfer Betrieb gesetzt, entbindet dies den Auftraggeber nicht von dessen Verpflichtung zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Mietzinses. K\u00fcndigt der Auftragnehmer das Vertragsverh\u00e4ltnis aus wichtigem Grund und entfernt den Mietgegenstand vom Veranstaltungsort, so beh\u00e4lt der Auftragnehmer den Anspruch auf 50% des f\u00fcr die restliche Mietzeit vereinbarten Entgelts zuz\u00fcglich der Kosten des Abtransports. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ein niedriger oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer ist gleichzeitig berechtigt nachzuweisen, dass ihm ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"144\">[8.26] Bei versp\u00e4teter R\u00fcckgabe hat der Auftraggeber jeden von ihm zu vertretenden Schaden zu ersetzen. Dazu geh\u00f6ren insbesondere auch etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche der Anschlussmieter.<\/p><p data-reader-unique-id=\"145\">[9]\u00a0 Besondere Bestimmung f\u00fcr Dienst- und Werkvertr\u00e4ge<\/p><p data-reader-unique-id=\"146\">[9.1] Im Falle der K\u00fcndigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Verg\u00fctung zu verlangen, abz\u00fcglich dessen, was dem Auftragnehmer infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung seiner Mitarbeiter erwirbt oder vors\u00e4tzlich zu erwerben unterl\u00e4sst. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"147\">[9.2] Jede Partei kann den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund k\u00fcndigen, soweit die andere Partei gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verst\u00f6\u00dft und nicht unverz\u00fcglich nach schriftlicher Aufforderung\/Abmahnung Abhilfe geschaffen hat. Dar\u00fcber hinaus ist der Auftragnehmer zur fristlosen K\u00fcndigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erbringt und eine dem Auftraggeber gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"148\">[9.3] Hat der Auftragnehmer zur fristlosen K\u00fcndigung durch den Auftraggeber Anlass gegeben, besteht eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers im Verh\u00e4ltnis des Nutzens, den die erbrachten Leistungen f\u00fcr ihn haben, zum Nutzen der vertraglich vereinbarten Leistung. Soweit Teilabnahmen erfolgt sind, bleiben die abgenommenen Leistungen f\u00fcr eine etwaige Minderung der Verg\u00fctung au\u00dfer Betracht. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"149\">[9.4] Hat der Auftraggeber zur fristlosen K\u00fcndigung durch den Auftragnehmer Anlass gegeben, gilt f\u00fcr die Rechtsfolgen der K\u00fcndigung dasselbe wie im Fall der K\u00fcndigung durch den Auftraggeber gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 9.1 unbeschadet etwaiger weitergehender Anspr\u00fcche des Auftragnehmers. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"150\">[9.5] Die K\u00fcndigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"151\">[9.6] Bei Dienstvertr\u00e4gen schuldet der Auftragnehmer keinen Erfolg hinsichtlich der Vertragsleistung. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"152\">[9.7] Die Gew\u00e4hrleistung bei Werkvertr\u00e4gen richtet sich nach den Ziff. 9.2 bis 9.4 entsprechend.<\/p><p data-reader-unique-id=\"153\">[10]\u00a0 Gesamthaftung<\/p><p data-reader-unique-id=\"154\">[10.1] Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"155\">[10.2] Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund der Haftung unbegrenzt. Im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers bei der Verletzung<\/p><p data-reader-unique-id=\"156\">vertragswesentlicher Pflichten unbeschadet nachstehender Ziff. 10.3 beschr\u00e4nkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"157\">[10.3] F\u00fcr den Fall der K\u00fcndigung eines Mietvertrages seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund haftet der Auftragnehmer im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit unbeschadet der Regelung gem\u00e4\u00df vorstehender Ziff. 10.2 nur bis max. zur H\u00f6he des 10-fachen des vertraglich vereinbarten Mietzinses. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"158\">[10.4] Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df dem Produkthaftungsgesetz und in F\u00e4llen von Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"159\">[10.5] Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers.<\/p><p data-reader-unique-id=\"160\">[11]\u00a0 Eigentumsvorbehalt<\/p><p data-reader-unique-id=\"161\">[11.1] Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine lfd. Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos ber\u00fchren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts bei dem Auftragnehmer. \u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"162\">[11.2] Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die gelieferte Ware zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der Ware durch den Auftragnehmer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"163\">[11.3] In der Pf\u00e4ndung der gelieferten Ware durch den Auftragnehmer liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Der Auftragnehmer ist nach der R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"164\">[11.4] Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf seine Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"165\">[11.5] Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Auftragnehmer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber f\u00fcr den entstandenen Ausfall. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"166\">[11.6] Der Auftraggeber ist bei Kaufvertr\u00e4gen berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) der Forderungen des Auftragnehmers ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine lfd. Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf den kausalen Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen \u201ekausalen Saldo\u201d. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p><p data-reader-unique-id=\"167\">Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"168\">[11.7] Die Bearbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber wird stets f\u00fcr den Auftragnehmer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden z. Zt. der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"169\">[11.8] Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr den Auftragnehmer. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"170\">[11.9] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Auftragnehmers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Auftragnehmer.<\/p><p data-reader-unique-id=\"171\">[12]\u00a0 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/p><p data-reader-unique-id=\"172\">[12.1] F\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sowie \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen, einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand das Amtsgericht Hamburg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"173\">[12.2] Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers Hamburg als Erf\u00fcllungsort. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"174\">[12.3] F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Internationalen Warenkauf, BGBL 1989 II S. 588, b.e.r. 1990 II, 1699) ist ausgeschlossen. \u2028\u2028<\/p><p data-reader-unique-id=\"175\">[13]\u00a0 Salvatorische Klausel<\/p><p data-reader-unique-id=\"176\">Ist eine Bestimmung des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Bestimmungen (AGB) unwirksam, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/p><p data-reader-unique-id=\"177\">November \u00b7 2025<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>PRIVACY ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN UNIT SCX | TONLABOR\u00a0 | RENTALPARC\u00a0 TONLABOR OHG Foorthkamp 2 22419 Hamburg \u00a0 Inhalt Bereich A | SCX STUDIOS Bereich B | RENTALPARC \u00a0 \u00a0 [1]\u00a0 Geltung der Bedingungen Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und R\u00fccksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 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